Rechtsberatung / FRIEDENSRICHTER

Friedensrichter/in

Friedensrichter sind die erste Anlaufstelle in den meisten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Sie versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln und zu schlichten, damit es nicht zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt. Für die Rafzfelder Gemeinden ist zuständig:

Friedensrichteramt Hüntwangen
Kathrin Schneckenburger
Postfach 104
8197 Rafz

077 267 19 11
friedensrichteramt@rafz.ch

Die Friedensrichterin ist zuständig für:
– Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten
– finanzielle Klagen
– arbeitsrechtliche Klagen
– erbrechtliche Klagen
– nachbarrechtliche Klagen
– Persönlichkeitsverletzungen


Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach

Zeiten: Montag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
   
 

Es werden zurzeit nur telefonische Auskünfte erteilt.

Berechtigt:

EinwohnerInnen des Bezirks Bülach, betreffend arbeitsrechtliche Fragen auch Personen mit Arbeitsort im Bezirk.

Inhalt: Wir erteilen unentgeltliche Rechtskauskunft im Zivilrecht. 

Keine Rechtsauskunft erteilen wir für

  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV)
  • Baurecht
  • allgemeines öffentliches Recht
  • laufende Gerichtsverfahren

Die erteilten Auskünfte sind unverbindlich.

   
Dauer: Maximal 15 Minuten
(Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.)
   
Mietrecht: Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Auskünfte zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33

Für Fragen zu AHV, IV: Sozialversicherungsanstalt Zürich

Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung (ALV): Regionales Arbeitsvermittlungszentrum